Unsere Kosten werden transparent dargestellt und können direkt mit den Pflegekassen abgerechnet werden. Wie viele Mittel Ihnen zur Verfügung stehen hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zur Verfügung und ab Pflegegrad 2 noch Verhinderungspflege.
Dies sind Mittel die bei den Pflegekassen verfallen wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen. Von diesen Mittel wird Ihnen nichts ausgezahlt wenn Sie diese nicht in Anspruch nehmen.
Des Weiteren gibt es noch die Möglichkeit weitere Stunden abzurechnen über die Pflegesachleistungen.
Wir können uns gerne zusammen setzen und besprechen was Ihnen zusteht und was wir für diese Mittel alles für Sie übernehmen können.